Allgemeine Geschäftsbedingungen – Scorion E-Portfolio
Das Unternehmen Parantion Groep B.V., mit Sitz in Deventer und eingetragen bei der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 08106883 („Parantion“), bietet eine Software-As-A-Service (SaaS/private Cloud) über das Internet an, die als Scorion, Easion, Growth-Dokument oder unter einem anderen Namen („der Software-Dienst“) bekannt ist, mit dem Kunden („Auftraggeber“) Umfragen, Panels, Fragebögen, Tests, Portfolios, Dateien und zugehörige Informationsdienste für sich selbst oder Dritte durchführen können. Parantion erbringt daneben auch Dienstleistungen und unterstützt seine Kunden bei der Implementierung der Software durch Training, Schulung und Beratung, sowie Aufträge wie Recherche, Erstellung von Berichten, Durchführung von Interviews, Trainings oder andere Dienstleistungen. Die folgenden Bedingungen sind mit der Nutzung des Software-Dienstes verbunden. Allgemeine Verkaufs-, Einkaufs- oder sonstige Bedingungen des Auftraggebers oder vom Auftraggeber verwendet, gelten nicht, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
Artikel 1. Bereitstellung des Software-Dienstes für den Auftraggeber
- Parantion stellt den Software-Dienst dem Auftraggeber zur Verfügung, der ihn zu Zeiten seiner eigenen Wahl nutzen kann.
- Parantion erstellt ein Konto für einen administrativen Benutzer. Der administrative Benutzer kann dann zusätzliche Konten für andere Benutzer anlegen.
- Alle Handlungen, die nach der Anmeldung mit einem Konto des Auftraggebers erfolgen oder im Rahmen der Vereinbarung mit dem Auftraggeber vorgesehen sind, gelten als unter der Verantwortung und Aufsicht des Auftraggebers durchgeführt. Im Falle eines (Verdachts auf) Missbrauch hat der Kunde die Parantion so schnell wie möglich zu informieren; woraufhin Parantion geeignete Maßnahmen ergreifen wird.
Artikel 2. Lieferung des Software-Dienstes
- Parantion ist bestrebt, die ununterbrochene Verfügbarkeit des Software-Dienstes und der zu diesem Zweck verwendeten Systeme und Netzwerke sicherzustellen und Zugang zu den vom Auftraggeber gespeicherten Daten zu gewähren, bietet jedoch keine diesbezüglichen Garantien. Parantion ist bestrebt, den Kunden über die Art und voraussichtliche Dauer der Unterbrechung im Falle der Nichtverfügbarkeit seiner Systeme, Netzwerkverbindungen oder anderer für den Software-Service relevanter Angelegenheiten zu informieren.
- Parantion wird den Kunden durch die Bereitstellung von Online-Dokumentationen angemessen unterstützen.
- Auf Wunsch des Kunden wird Parantion eine oder mehrere Schulungen zur Nutzung des Software-As-A-Service durchführen. Die Schulungen finden am Standort des Kunden statt, sofern nicht anders vereinbart.
- Parantion wird alle Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass der Software-Service in Bezug auf Hard- und Software angemessen gesichert ist, wie es nach dem derzeitigen Stand der Technik zu erwarten ist.
- Diese Backups werden nur im Falle von Katastrophen bei Parantion oder beim Kunden verwendet.
- Wenn nach Ansicht von Parantion eine Gefahr für das Funktionieren des Softwaredienstes oder verwandter Computersysteme oder Netzwerke entsteht, insbesondere durch übermäßiges Versenden von E-Mails oder anderen Daten, schlecht gesicherte Systeme oder Aktivitäten von Viren, ist Parantion berechtigt, alle Maßnahmen zu ergreifen, die das Unternehmen vernünftigerweise für notwendig hält, um diese Gefahr abzuwenden oder zu verhindern.
Artikel 3: Versand von E-Mails und Nachrichten
- In Fällen, in denen das Telekommunikationsgesetz, das GRC oder ein anderes auf die Übertragung anwendbares nationales oder internationales Recht eine Erlaubnis zum Versenden der Nachrichten oder zur Aufbewahrung von Daten erfordert, garantiert der Kunde, dass er diese Erlaubnis hat. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, die geltenden Gesetze einzuhalten.
- Der Kunde stellt sicher, dass der Inhalt der Nachbesprechungsnachrichten mit den geltenden Rechtsvorschriften übereinstimmt, einschließlich durch die Bereitstellung von Nachrichten mit einer klaren Betreffzeile und durch die Bereitstellung von Nachrichten mit ihrer Identität (wie Name, Geschäftsadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer).
- Der Kunde stellt sicher, dass der Inhalt der Nachbesprechungsmeldungen mit den geltenden Gesetzen übereinstimmt, einschließlich durch die Bereitstellung von Nachrichten mit einer klaren Betreffzeile und durch die Bereitstellung von Nachrichten mit ihrer Identität (wie Name, Geschäftsadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer).
- Angesichts der Art der E-Mail kann Parantion nicht garantieren, dass E-Mail-Nachrichten tatsächlich empfangen oder gelesen werden, geschweige denn, dass die Empfänger tatsächlich die gewünschten Maßnahmen ergreifen.
Artikel 4: Änderung des Software-Dienstes
- Parantion ist berechtigt, den Software-Service oder Teile davon vorübergehend für Wartungs-, Änderungs- oder Verbesserungszwecke außer Betrieb zu nehmen. Parantion wird sich bemühen, eine solche Außerbetriebnahme so weit wie möglich außerhalb der Geschäftszeiten durchzuführen und bemüht sich, den Kunden rechtzeitig über die geplante Außerbetriebnahme zu informieren, ist aber nie zum Ersatz von Schäden im Zusammenhang mit einer solchen Außerbetriebnahme verpflichtet.
- Parantion ist bestrebt, die vom Unternehmen verwendete Software auf dem neuesten Stand zu halten. Parantion ist jedoch von seinen Lieferanten abhängig. Parantion ist berechtigt, bestimmte Updates oder Patches nicht zu installieren, wenn dies nach ihrer Auffassung dem ordnungsgemäßen Betrieb des Softwaredienstes nicht förderlich ist oder nicht im Interesse des Kunden liegt.
- Parantion ist bestrebt, dem Software-Service vom Auftraggeber gewünschte Änderungen und neue Funktionen hinzuzufügen. Parantion hat das Recht, eine solche Anfrage jederzeit abzulehnen, wenn sie ihrer Meinung nach nicht durchführbar ist oder wenn sie das ordnungsgemäße Funktionieren oder die Verfügbarkeit des Softwaredienstes beeinträchtigen kann.
- Die Parteien legen schriftlich fest, welche Änderungen oder Erweiterungen vorgenommen werden und wie dies geschehen soll sowie welche Kosten dem Auftraggeber entstehen. Parantion führt die Arbeiten mit der gebotenen Sorgfalt auf der Grundlage der vom Auftraggeber zu liefernden Daten durch, für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Konsistenz der Auftraggeber verantwortlich ist.
- Bei Änderungen oder Erweiterungen ist Parantion berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Konsistenz der ihr zur Verfügung gestellten Daten oder bestimmter Symbole zu überprüfen und im Falle der Feststellung von Ungenauigkeiten die vereinbarten Arbeiten auszusetzen, bis der Kunde die entsprechenden Ungenauigkeiten behoben hat.
- Wurde mit dem Kunden ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen, gelten die darin enthaltenen Bestimmungen.
Artikel 5: Erbringung von Dienstleistungen
- Nach Zustimmung des Kunden wird Parantion die Dienstleistungen so schnell wie möglich gemäß dem Angebot (oder weiteren schriftlichen Vereinbarungen) unter Berücksichtigung der berechtigten Wünsche des Kunden erbringen. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, garantiert Parantion, dass die Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen und mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnissen erbracht werden.
- Wenn und soweit dies für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist, hat Parantion das Recht, bestimmte Tätigkeiten von Dritten ausführen zu lassen. Die damit verbundenen Mehrkosten gehen zu Lasten von Parantion, sofern nicht anders vereinbart.
- Die von Parantion angegebenen Lieferfristen sind stets Richtwerte, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich angegeben, dass es sich um eine Frist handelt. Der Verzug tritt erst nach schriftlicher Inverzugsetzung des Auftraggebers auch bei einer vereinbarten Frist ein, mit Ausnahme der gesetzlich vorgeschriebenen zwingenden Fälle, in denen der Verzug kraft Gesetzes eintritt.
- Parantion kommt nie in Verzug, wenn die Ursache der Verzögerung beim Kunden liegt. In diesem Fall verlängern sich alle Fristen (einschließlich der Termine) um den Zeitraum, in dem der Kunde die Ursache der Verzögerung beheben muss.
- Sofern für eine Dienstleistung kein Festbetrag vereinbart wurde, werden dem Kunden die Mehrkosten für Änderungen der Dienstleistungen entweder auf Verlangen des Kunden oder dadurch in Rechnung gestellt, dass aufgrund der Umstände eine andere Leistung erforderlich ist. In jedem Fall muss der Kunde im Voraus die Mehrarbeit und die Mehrkosten vereinbaren.
- Führen Mitarbeiter Arbeiten am Standort des Auftraggebers aus, werden stets Reisekosten berechnet. Diese Kosten werden pro Mitarbeiter berechnet und betragen 0,55 € pro Kilometer, berechnet vom Standort Deventer. Die Reisezeit ist inbegriffen.
Artikel 6: Preise und Gebühren
- Als Vergütung für den Software-Dienst erhebt Parantion von seinen Kunden einen festen Betrag pro Monat, der auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Sätzen von Parantion basiert. Parantion wird ein separates Angebot für Dienstleistungen unterbreiten.
- Alle von Parantion verwendeten Preise und Sätze verstehen sich zuzüglich der Umsatzsteuer (MwSt.) und anderer staatlicher Steuern, sofern und soweit diese gelten.
- Parantion kann seine Preise und Tarife in der Zwischenzeit anpassen. Über neue Preise und Tarife wird Parantion den Kunden spätestens zwei Monate vor deren Inkrafttreten informieren. Der Kunde ist an die Erhöhung gebunden, es sei denn, er hat den Vertrag schriftlich, per E-Mail oder auf eine andere von Parantion angegebene Weise zu dem Zeitpunkt gekündigt, zu dem die Preis- und/oder Tarifänderungen in Kraft treten.
- Parantion berechnet die Software-Dienst-Gebühr im Voraus und für einen Zeitraum von jeweils einem Jahr, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Die Abrechnung anderer Arbeiten und Honorare erfolgt ebenfalls im Voraus, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Rechnungsstellung erfolgt auf der Grundlage der Verwaltung von Parantion, die für die Bestimmung der Rechnung ausschlaggebend ist, es sei denn, das Ergebnis beruht eindeutig auf einem Fehler oder Irrtum.
- Die Zahlung hat gemäß den auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen zu erfolgen. Mangels besonderer Bedingungen gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Zahlt der Kunde in Verzug, kommt er ohne Inverzugsetzung in Verzug und schuldet gesetzliche Zinsen auf den ausstehenden Betrag.
- Wenn der Auftraggeber die fälligen Beträge nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlt, ist Parantion berechtigt, den Zugang zum Software-Service zu beschränken, ohne dass eine Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist. Nach einer Mahnung kann Parantion auch den Zugang zum Software-Service vollständig sperren, bis alle Beträge bezahlt sind.
Artikel 7. Geistiges Eigentum
- Alle Rechte (einschließlich Urheberrecht) an dem Material, das der Auftraggeber in den Software-Service hochlädt, sind und bleiben beim Auftraggeber. Es ist Parantion nicht gestattet, das im vorigen Satz genannte Material ohne die Zustimmung des Auftraggebers (in Teilen) an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist für die ordnungsgemäße Erbringung des Softwaredienstes erforderlich.
- Alle Rechte (einschließlich des Urheberrechts) am Software-Service, einschließlich der Anwendungen und der zugehörigen Software (einschließlich Änderungen und Erweiterungen), sowie anderer im Rahmen eines Service entwickelter Werke, verbleiben bei Parantion. Der Kunde erhält für die Dauer dieser Vereinbarung eine befristete Lizenz zur Nutzung.
Artikel 8: Datenschutz und personenbezogene Daten
- Die Parteien beachten die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Privatsphäre natürlicher Personen. Der Kunde erklärt sich hiermit damit einverstanden, dass Parantion die ihm zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten verarbeitet, eine andere Person ist zu diesem Zweck für ihre Verwaltung, ihre Verwaltungsaufgaben und/oder die Durchführung des Vertrages erforderlich.
- Bei der Verarbeitung erfüllt Parantion die Rolle des Verarbeiters im Sinne des Datenschutzgesetzes. Zu diesem Zweck schließen die Parteien einen Verarbeitungsvertrag ab.
- Jede der Parteien garantiert, dass alle Informationen vertraulicher Art, die sie von der anderen Partei vor und nach Abschluss der Vereinbarung erhalten haben, geheim bleiben. Informationen werden in jedem Fall als vertraulich behandelt, wenn sie von einer der Parteien als solche bezeichnet wurden.
- Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Kunde ausdrücklich die Erlaubnis erteilt hat, Informationen an Dritte weiterzugeben, oder wenn die Weitergabe von Informationen an Dritte im Hinblick auf die Art des vom Kunden an Parantion erteilten Auftrags logischerweise erforderlich ist.
- Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, wenn und soweit eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder ein Gerichtsbeschluss zur Weitergabe von Informationen an Dritte ergeht. In diesem Fall wird Parantion den Kunden jedoch unverzüglich und vorab über die Herausgabepflicht informieren, damit der Kunde auf Wunsch Maßnahmen ergreifen kann (z.B. Schnellverfahren gegen die Herausgabe).
Artikel 9. Haftung und Freistellung
- Parantion übernimmt gesetzliche Entschädigungspflichten nur, soweit dies aus diesem Artikel ersichtlich ist.
- Die Gesamthaftung von Parantion für zurechenbares Versagen bei der Erfüllung des Vertrages ist auf das beschränkt, was die Versicherung von Parantion in dieser Hinsicht zahlt. Parantion stellt auf Anfrage eine Kopie der Police zur Verfügung. Parantion garantiert, dass es diese Politik für die Dauer dieser Vereinbarung beibehält.
- Erfolgt trotz aller Bemühungen von Parantion keine Zahlung, ist die Haftung auf den Ersatz von direkten Schäden bis maximal auf den Gesamtbetrag der vom Kunden in den sechs Monaten vor dem Zeitpunkt der Reklamation gezahlten Entschädigung (exkl. MwSt.) beschränkt. In keinem Fall darf die Gesamtvergütung für direkte Schäden jedoch 15.000 Euro überschreiten.
- Unter unmittelbaren Schäden ist ausschließlich zu verstehen:
- Die angemessenen Kosten, die dem Kunden entstehen müssten, damit die Leistung von Parantion die Vereinbarung einhalten kann. Dieser Schaden wird jedoch nicht ersetzt, wenn der Kunde den Vertrag aufgelöst hat. Diese Kosten beinhalten nicht die Aufrüstung der Hard- oder Software des Kunden.
- Die Kosten, die dem Kunden dadurch entstehen, dass er seine alte(n) Anlage(n) und die dazugehörigen Anlagen länger in Betrieb hält, weil Parantion aus einem von Parantion vollständig zu vertretenden Grund nicht zu einem für ihn verbindlichen Liefertermin geliefert hat, abzüglich etwaiger Einsparungen aus der Lieferverzögerung.
- Angemessene Kosten zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, soweit sich die Feststellung auf einen direkten Schaden im Sinne dieser Bedingungen bezieht.
- Angemessene Kosten zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden, soweit der Auftraggeber nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des direkten Schadens im Sinne dieser Bedingungen geführt haben.
- Eine Haftung entsteht nur, wenn der Kunde Parantion unverzüglich schriftlich in Verzug setzt und Parantion den Fehler auch nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt.
- Die Haftung von Parantion für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, Gewinnausfall, entgangene Einsparungen und Schäden durch Betriebsunterbrechung, ist ausgeschlossen.
- Die in diesem Artikel vorgesehenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn und soweit der betreffende Schaden durch Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit der Parantion verursacht wurde.
- Der Kunde stellt Parantion von allen Ansprüchen Dritter (ausdrücklich einschließlich seiner Nutzer) im Zusammenhang mit oder aufgrund der Nichteinhaltung der Verpflichtungen des Kunden aus dem Vertrag frei.
- Im Falle höherer Gewalt wird die Ausführung des Vertrages ausgesetzt, ohne dass eine Verpflichtung zur Entschädigung besteht. Unter höherer Gewalt versteht man in jedem Fall Störungen oder Ausfälle des Internets, der Telekommunikationsinfrastruktur, Stromausfälle, innere Unruhen, Mobilisierung, Krieg, Verkehrsbehinderung, Streik, Ausschluss, Betriebsunterbrechung, Lieferstagnation, Feuer, Überschwemmungen, Import- und Exporthindernisse, soweit es für Parantion nicht zumutbar ist, diese Ereignisse zu verhindern.
Artikel 10. Dauer und Verlängerung
- Dieser Vertrag wird für mindestens ein Jahr (oder eine andere Zeitspanne, wenn in einem separaten Servicevertrag oder anderweitig vereinbart) ab dem zwischen den Parteien vereinbarten Zeitpunkt abgeschlossen. Sofern der Beginn des Vertrags nicht ausdrücklich festgelegt ist, gilt für den Beginn des Vertrages die Zeit, in der sich der Kunde beim Software-Service anmeldet.
- Nach Ablauf dieser Frist wird der Vertrag stillschweigend um jeweils ein Jahr verlängert, mit einer Frist von einem Monat für beide Parteien. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
- Nach der Kündigung wird Parantion alle Konten des Kunden sperren und den Zugang zum Software-Service unmöglich machen. Alle im Auftrag des Kunden gespeicherten Daten werden von Parantion mindestens sechs Monate lang aufbewahrt, es sei denn, der Kunde verlangt eine frühere Vernichtung, in diesem Fall wird Parantion die Vernichtung so schnell wie möglich durchführen. Auf Wunsch kann Parantion dem Kunden gegen Zahlung angemessener Kosten eine Kopie der Daten zur Verfügung stellen.
Artikel 11. Streitbeilegung
- Auf Vereinbarungen zwischen Parantion und dem Kunden und daraus resultierende Streitigkeiten findet niederländisches Recht Anwendung.
- Streitigkeiten werden ausschließlich durch das zuständige Gericht des Bezirks, in dem sich die Parantion befindet, entschieden.
- Ein Kunde, der nicht in Ausübung eines Berufes oder Geschäfts handelt, ist berechtigt, innerhalb einer Frist von einem (1) Monat, nachdem Parantion gegen Absatz 2 Berufung eingelegt hat, die Beilegung der Streitigkeit durch das zuständige Gericht nach dem Gesetz zu wählen.
Artikel 12. Über die allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Parantion kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden mindestens einen Monat vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt.
- Der Kunde ist an diese geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden, es sei denn, er hat den Vertrag, zu dem sie gehören, schriftlich, per E-Mail oder auf andere, von Parantion angegebene Weise vor dem Datum, an dem die Änderungen in Kraft treten, gekündigt.
- Wenn eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder annulliert ist, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang gültig. Parantion und der Kunde werden sich konsultieren, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die ungültigen oder annullierten Bestimmungen ersetzen, wobei der Zweck und Zweck der ungültigen oder annullierten Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt werden.